Leistungen

Kostenschätzung und Kostenberechnung

Wir ermitteln die Projektkosten für Ihr Bauvorhaben sowie die Honorarkosten für Architekten und Ingenieure nach der DIN-Norm 276.

Dies beinhaltet die Erfassung der Kosten im Bauwesen für Güter, Leistungen und Abgaben, die für die Planung und Ausführung von Baumaßnahmen erforderlich sind.

 

Die Berechnung des Honorars, ist für den Bereich des Hochbau und Ingenieurbau gültig und dient der Ermittlung der anrechenbaren Kosten. In der Kostenermittlung gliedert sich die Erfassung der Kosten für die Finanzierungsüberlegungen und Kostenvorgaben wie folgt:

  • Kostenrahmen
  • Kostenschätzung
  • Kostenberechnung
  • Kostenanschlag
  • Kostenfestsetzung

Die Kostenermittlungsstufen unterscheiden sich im wesentlich durch die zugrunde gelegte Kostengliederung. Insbesondere durch den Differenzierungsgrad sowie die gewählte Bezugsmenge.

 

Die Erfassung muss des weiterem über verschiedene Kostengruppen genauestens protokolliert werden. Hierbei werden die Kosten für Bauteile oder auch Gewerke in der ersten Ebene wie folgt ermittelt:

  • 100 Grundstück
  • 200 Herrichten und Erschließen
  • 300 Bauwerk – Baukonstruktionen
  • 400 Bauwerk – technische Anlagen
  • 500 Außenanlagen
  • 600 Ausstattung und Kunstwerke
  • 700 Baunebenkosten

Eine weitere hierarchische Gliederung erfolgt für jede Ebene separat. Für eine genaue Kostenermittlung wird die zweite Ebene nochmals in eine dritte Ebene unterteilt. Besonderes Augenmerk liegt hierbei auf die entfallenden oder minimierten Kosten bei der Erbringen von Eigenleistung durch den Bauherren.
Bei Umbauten ist eine weitere Einteilung in Abbruch, Instandsetzung und Neubau notwendig, um die Kosteneinflüsse besser verstehen und steuern zu können.

Zusätzlich erfolgt beim Kostenanschlag die Gliederung nach Vergabeeinheiten.

 

Ziel ist in allen Verfahren die Nachvollziehbarkeit, Prüfbarkeit und Vergleichbarkeit der Kostenermittlung zu garantieren.