News

Insolvenzfestigkeit für unser Immobilien-Mietübereignungmodell GECCI Rent and Buy

Insolvenzfestigkeit von Gecci Buy and Rent für Bauherren überzeugt Experten

Das einzigartige Mietübereignungsmodell Gecci Buy and Rent bietet dem Bauherrn eine hohe Rechtssicherheit während der Vertragslaufzeit. Selbst im (höchst unwahrscheinlichen) Insolvenzfall des Anbieters bleiben die Rechtsansprüche des Bauherrn im Bezug auf die Immobilie geschützt und erhalten.

Dies wird durch eine renommierte Rechtsanwaltskanzlei bestätigt, deren Partner u.a. Mitglied in den Arbeitskreisen Insolvenzrecht und Sanierung sowie Bank- und Kapitalmarktrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) ist. Diese Spezialisten für Insolvenzrecht, Wirtschaftsrecht und Unternehmensberatung haben das Immobilien-Mietübereignungsmodell Gecci Rent and Buy (www.mietübereignung.de) bezüglich der Rechtsfolgen für die Käufer/Mieter (= den Bauherrn) im Falle einer Insolvenz des Verkäufers/Vermieters unter dem besonderen Gesichtspunkt der Insolvenzfestigkeit einer erteilten Auflassungsvormerkung (§ 106 InsO) geprüft. Ihr Ergebnis: Insolvenzfest.

Gecci-Gründer Gerald Evans: „Der Erwerb von Eigentum ist für unsere Kunden ein ganz wichtiger Lebensabschnitt und Gecci wird sie auf diesem Weg als verlässlicher Partner begleiten. Mit dem bestandenen Test auf Insolvenzfestigkeit bieten wir ihnen dabei noch mehr Sicherheit. Darüber freue ich mich sehr.“